Die im allgemeinen Sprachgebrauch als Nüsse bezeichneten Schalenfrüchte gehören unterschiedlichen Pflanzenfamilien an. Cashewnuss und Erdnuss werden der botanischen Gruppe der Hülsenfrüchte zugeordnet. Sie können daher eventuell bei bestehender Nussallergie ersatzweise verzehrt werden.

 

Besonders häufige Nussallergien

 

Besonders häufig treten Allergien gegen Walnuss, Haselnuss und Paranuss auf. Vielfach treten die Symptome einer Nussallergie bei Personen auf, die bereits gegen bestimmte andere Stoffe allergisch sind. Eine Haselnuss-Allergie tritt z. B. besonders zahlreich bei Hasel- und Birkenpollenallergikern auf.

 

Sorgfältige Lebensmittelauswahl

 

Da eine Nussallergie nicht heilbar ist, sondern lebenslang andauert, lassen sich nur die Symptome durch Kontaktvermeidung zu den die Allergie auslösenden Nusssorten vermeiden. Erschwert wird die erforderliche strenge Abstinenz aber dadurch, dass Nüsse als Bestandteile in vielen Lebensmitteln enthalten sind, die vom Allergiker deshalb ebenfalls gemieden werden müssen.

 

Beispielsweise werden den meisten Schokoladenarten Nussbestandteile als Zutat beigemischt. Wenngleich verpackte Lebensmittel nach einer Richtlinie der EU (2007/68/EG) eine Allergenkennzeichnung tragen müssen, verbleibt ein Restrisiko von Nussspuren, wenn z. B. bei einem Hersteller gleichzeitig Schokoladensorten mit und ohne Nüsse hergestellt werden. Unverpackte Lebensmittel sind vor ihrem Kauf besonders genau auf ihre Inhaltsstoffe zu prüfen.

 

Auch auf Lebensmittel, die Nussöle enthalten, sollte verzichtet werden. U. a. in Broten, Kuchen, Gebäck, Likören und einigen Käse- und Wurstsorten können sich Nussbestandteile befinden.

 

Als alternatives Lebensmittel zu Nüssen lassen sich u. a. Kürbiskerne verwenden.

 

Erdnuss-Allergie

 

Botanisch wird die Erdnuss nicht zu den Nüssen, sondern zu den Hülsenfrüchten gerechnet. Neben den Haselnüssen lösen vor allem Erdnüsse schwere allergische Reaktionen aus, die zuweilen sogar tödlich verlaufen. Die Aufnahme geringster Erdnussmengen auch durch die Atemluft (Erdnussstaub) kann Allergiesymptome bewirken.

 

Rechtsprechung zur Bewertung allergischer Reaktionen

 

In der deutschen Rechtsprechung wurden kürzlich durch Nahrungsmittel ausgelöste allergische Symptome als "Unfall" bewertet, die eine Zahlung aus einer Unfallversicherung begründen kann (Quelle: http://www.ihranwalt24.de/blog/2012/04/12/private-unfallversicherung-allergische-reaktion-als-unfallereignis/).

 

Da Nüsse schwere Allergien auslösen können und eine Nussallergie lebenslang andauert, müssen Allergiker bei der Lebensmittelauswahl besonders sorgfältig sein und auf ein auch von kleinsten Nusspartikeln möglichst freies Lebensumfeld achten.